PRAXISURLAUB
Unsere Praxis bleibt vom 14.02. bis 21.02.2025 wegen Urlaub geschlossen.
Im Notfall wenden sie sich bitte an:
Dr. M. Watzula, Schulstraße 6, 04435 Schkeuditz,
Tel. 034204/62795
oder
außerhalb der Sprechzeiten an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der
Tel. 116117 bzw. bei lebensbedrohlichen Notfällen an die 112.
Weitere wichtige neue Informationen (z.B. Praxisvertretungen) finden Sie unter >AKTUELLES<
Willkommen in unserer Praxis
Arztpraxis Dr. med. Frank Porsche und Dr. med. Heide Porsche (angestellte Ärztin)
Lessingstr. 1, 04435 Schkeuditz

Unsere tägliche Akutsprechstunde:
ohne Terminvereinbarung
Mo – Fr 8.00 – 9.00 Uhr
Unsere Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 034204 707592
Dr. med. Heide Porsche
SPRECHZEITEN
Mo8:00 - 11:00 und 15:00 - 18:00
Di8:00 - 12:00
Mi8:00 - 12:00
Do8:00 - 11:00 und 15:00 - 17:00
Fr8:00 - 12:00
Dr. med. Frank Porsche
SPRECHZEITEN
Mo8:00 - 11:00 und 15:00 - 18:00
Di8:00 - 12:00
Mi8:00 - 12:00
Do8:00 - 11:00 und 16:00 - 18:00
Fr8:00 - 12:00
Außerhalb unserer ärztlichen Sprechzeiten:
bei dringenden medizinischen Problemen
KASSENÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST: 116 117
bei lebensbedrohlichen Notfällen
NOTRUF: 112
Bei einem Besuch in unserer Arztpraxis bitten wir Sie zu beachten:
- Bringen Sie zu jedem Praxisbesuch Ihre Versichertenkarte mit.
- Vereinbaren Sie bitte für planbare Praxisbesuche einen Termin.
- Nutzen Sie bei akuten Beschwerden unsere tägliche Akutsprechstunde.
- Bringen Sie bitte zu einer Erstvorstellung Ihre vorhandenen Vorbefunde, den Impfausweis und Medikamentenplan mit.
- Wiederholungsrezepte oder Überweisungen können Sie telefonisch oder per Fax anfordern oder Sie nutzen unseren Briefkasten im Ärztehaus bzw. die Bestellbox in der Praxis. Am folgenden Werktag können Sie alles persönlich abholen. Gern senden wir Ihnen Ihre Rezepte oder Überweisungen auch postalisch gegen Erstattung des Portos zu.
- Beachten Sie, dass wir keinerlei Auskünfte an Dritte (auch an nähere Angehörige) über patientenrelevante Daten (z.B. Befunde, Termine) geben dürfen, sofern keine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen vorliegt. Das betrifft auch die Abholung von Rezepten oder sonstigen Unterlagen.