Informationen zum E-Rezept ab 1.1.2024
Beginn: ab 1.1.2024 – Wegfall des rosafarbenen Papierrezeptes
Ablauf:
- Vor der Erstellung des ersten E-Rezeptes im Quartal ist unbedingt das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, Chipkarte) in der Praxis notwendig!
- Medikamentenbestellung dann per Website, per Telefon, per Bestellkasten oder persönlich
- Erstellung des E-Rezeptes, Signatur und Versand durch die Arztpraxis, E-Rezept wird dabei auf einem zentralen Speicher gespeichert (nicht auf der eGK!)
- Einlösen des E-Rezeptes in einer Apotheke der Wahl mittels der eGK (eGK zwingend erforderlich!, wird in der Apotheke in einem Terminal eingelesen)
- Verbleib des E-Rezeptes max. 4 Wochen auf dem zentralen Speicherort
Achtung: Eine Erstellung von Privatrezepten für Privatpatienten, BTM-Rezepten und Hilfsmittelrezepten als E-Rezept ist nicht möglich!